Es empfiehlt sich, Versicherungen ab und an daraufhin zu prüfen, ob sie noch das leisten, was sie sollen im Hinblick auf den bestehenden Absicherungsbedarf, welcher sich ja anlassbedingt ändern kann. Unabhängige Finanzdienstleister, die nicht an die Produktpalette eines einzelnen Versicherungskonzerns gebunden sind, können hierbei insofern ein breiteres Angebot an Alternativen offerieren, was die Chance erhöht, zu gleichen oder besseren Bedingungen mehr Schutz für weniger Geld zu erhalten. So gesehen ist das Ergebnis eines solchen Checks schlimmstenfalls, dass es nichts zu verbessern gibt für den Moment.
Man sollte sich allerdings vor einem reinen Preisvergleich zwischen mehreren Versicherungsangeboten hüten, weil Versicherungen allgemein als sehr intransparente Produkte anzusehen sind. Seitens des Gesetzgebers wurden zwar in jüngerer Zeit mehrere Maßnahmen ergriffen, die für mehr Transparenz oder allgemein einen Verbraucherschutz sorgen, wie etwa die Vorschrift über die Erstellung eines Versicherungsprotokolls, die Einführung eines Produktinformationsblatts mit den wesentlichen Bestandteilen des Versicherungsvertrages oder die erweiterte Pflicht zum Kostenausweis bei kapitalbildenden Lebensversicherungen, die im Gegensatz zu reinen Risiko-Lebensversicherungen, die häufig in Zusammenhang mit einer Baufinanzierung abgeschlossen werden, auch einen Sparvorgang abbilden.
Da man sich heutzutage schneller von langlaufenden Verträgen trennen kann, sollte man, bezogen auf eine Baufinanzierung, etwa die Durchführung einer Anschlussfinanzierung nach Ablaufen einer Festzinsvereinbarung, zum Anlass nehmen, um in einem Versicherungscheck womöglich weiter schlummerndes Sparpotenzial offenzulegen oder bestehende nicht weg zu diskutierende Lücken zu schließen. Auch Vertragsänderungen, beispielsweise die Änderung des Zahlungsrhythmus, können eine Ersparnis bewirken, da hierdurch Ratenzuschläge, die als Kredit ausgestaltet sind, entfallen können.
Archiv für die Kategorie „Versicherungen“
Check lohnt sich
Dienstag, 10. April 2012Lohnende Vorsorge
Montag, 12. März 2012Betriebliche Altersvorsorge ist eine lohnende Form der Vorsorge. Hierdurch erwirtschaften Arbeitnehmer eine lebenslange Zusatzrente als Ergänzung zu den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, egal ob von Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder gemeinsam getragen, werden durch staatliche Fördermaßnahmen begünstigt: Gemäß § 3 Nr. 63 EStG ist die betriebliche Altersversorgung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) sowohl steuerfrei als auch sozialversicherungsfrei. Der Arbeitnehmer spart also aus dem Brutto statt aus dem Netto, was auf längere Sicht einen erheblichen Vorteil durch den sich ergebenden Zinseszinseffekt mit sich bringt.
Das angesparte Kapital unterliegt der Unantastbarkeit. Es bestehen sowohl hinsichtlich des ALG-II-Bezugs (Hartz IV) als auch bei einem Pflegefall eines unterhaltsberechtigten Familienangehörigen keine staatlichen Zugriffsmöglichkeiten. Allerdings kann man das angesparte Kapital zwischenzeitlich auch nicht als Sicherheit für einen aufgenommenen Kredit oder eine Immobilienfinanzierung verwenden.
Die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge sind zum Ende der Ansparphase– anders als die Anwartschaften bzw. Vermögen der sogenannten ersten Vorsorgeschicht (Gesetzliche Rente und Rürup-Rente) – kapitalisierbar; eine Entnahme von bis zu 30 Prozent des angesparten Vermögens ist, genau wie beim Pendant der zweiten Schicht, der Riester-Rente, bei Rentenbeginn entnehmbar. Bei der am weitesten verbreiteten Form der bAV, der Direktversicherung, lassen sich durch einen Konditionsvergleich am ehesten gute und kostengünstige Versicherungen herausfiltern. Das letzte Wort, über welchen Anbieter der Vertrag abgeschlossen wird, hat jedoch der Arbeitgeber.
Pause bei Riester
Mittwoch, 14. Dezember 2011Wer sich als Minijobber mit knappem Budget die Aufstockung der Rentenversicherungsbeträge nicht leisten möchte oder nicht jobbt oder ALG II empfängt, kann einen bestehenden, aus Zeiten der (vollen) Berufstätigkeit stammenden Riester-Vertrag entweder ruhen lassen oder die Zahlungen auf den jeweiligen Mindestbeitrag reduzieren. Beiträge in Zeiten, in denen man keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung errichtet (dies ist seit 2011 auch bei ALG-II-Empfängern der Fall), werden ansonsten behandelt wie Beiträge zu privaten Versicherungen (Lebens- oder Rentenversicherung). Die Riester-Förderung erhält man, wenn man selbst keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung errichtet, nur dann, wenn man mit einem selbst riesternden Ehegatten aufwarten kann. Bereits bestehendes Guthaben auf Riester-Verträgen bleibt weiterhin geschützt und steht für die Altersvorsorge zur Verfügung.
Helau!
Freitag, 11. November 2011Die fünfte Jahreszeit hat begonnen. Wer nicht völlig jeck ist, lässt das Auto stehen, bevor geistige Getränke ins Spiel kommen. Auch sonst sollte man es nicht zu toll treiben. Versicherungen beispielsweise verstehen überhaupt keinen Spaß, wenn Schäden in nicht mehr nüchternem Zustand verursacht werden. Karneval kann somit unnötig teuer werden.
Jetzt Fonds kaufen?
Freitag, 21. Oktober 2011Die Finanzkrise hat dafür gesorgt, dass die Börsen ziemlich auf Talfahrt gegangen sind. Erfahrene Anleger sind sich unschlüssig, ab sie derzeit Neuengagements in Fonds eingehen sollen oder lieber längerfristig und sicherheitsorientiert kapitalbildende Versicherungen abschließen sollen, noch bevor diese aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ab kommendem Jahr unattraktiver werden.
Beides muss sich nicht ausschließen, gibt es doch spezielle Fondspolicen: Investmentfonds werden im Rahmen von Renten- und Lebensversicherungen hauptsächlich deshalb zur Anlage der Sparbeiträge gewählt, weil nach den Erfahrungen über einen sehr langen Zeitraum mit Aktienanlagen langfristig eine höhere Rendite erwirtschaftet werden konnte als mit einer vergleichsweise konservativen Anlage der Anlegergelder durch die Versicherungsgesellschaften selbst. Entsprechend werden üblicherweise zu Vertragsbeginn vornehmlich Aktienfonds gewählt, um mit Hilfe der Fonds die Chancen der Aktienmärkte über einen möglichst langen Zeitraum nutzen zu können. Eine reine Fondspolice kostet jedoch um einiges mehr als eine Direktanlage in Fonds über einen Sparplan, erst recht, wenn man die Fonds ohne Ausgabeaufschlag kaufen kann. Sinnbehaftet sind Fondspolicen in der Regel erst dann, wenn sie neben einer günstigen Kostenstruktur auch “Zutaten” beinhalten, die ein konventioneller Fondssparplan nicht bieten kann. Gute Fondspolicen bieten zum Beispiel auf Wunsch ein kostenloses automatisches Ablaufmanagement. Dies bedeutet, dass mit Heranrücken des planmäßigen Vertragsendes zum Ablauf der Police hin sukzessive das investierte Geld abgeltungssteuerfrei von risikoreicheren Aktienfonds in schwankungsärmere, wertstabilere Anlagen umgeschichtet wird. Dadurch wird verhindert, dass mögliche Kursrückschläge gegen Laufzeitende das Vermögen, das häufig als Baustein für die Altersvorsorge eingeplant ist, schmälern, ohne dass die Chance besteht, diese Rückschläge rechtzeitig wieder aufzuholen. Neben diesem automatischen Ablaufmanagement gibt es darüber hinaus auch einige Anbieter, die zwar risikoreicher investieren, aber dennoch eine Garantie (in wenigen Fällen darüber hinaus sogar eine garentierte Mindestverzinsung) bieten. Auch dies kann ein reiner Fondssparplan nicht ohne Weiteres bieten.
Rentenerhöhung
Freitag, 15. Juli 2011Die Renten wurden zum 1.7. um 0,99 Prozent erhöht. Das ist gut. Auch gut ist, dass nach der jetzigen gestzlichen Regelung eine Kürzung der Altersrenten vom Tisch ist. Schlecht ist allerdings, dass künftig immer weniger von den 100 Prozent Rente, die sich Jahr für Jahr leicht erhöhen (können, sofern es keine Nullrunde gibt) auskömmlich oder überhaupt leben können, also nicht auf zusätzliche Hilfen oder Jobs angewiesen sind. An privater Altersvorsorge, frühzeitig und planmäßig, führt für praktisch alle Arbeitnehmer kein Weg vorbei. Beweisstück A ist die jährliche Rentenmitteilung, deren Zahlenwerk mit den entsprechenden Erläuterungen man sich auf der Zunge zergehen lassen sollte. Wie man sich selbst seine Rente erhöht, ist eigentlich zweitrangig. Je flexibler man bleiben möchte, desto eher kommen Fonds ohne Ausgabeaufschlag über Sparpläne in Betracht. Wenn eine möglichst hohe staatliche Förderung ausschlaggebend sein soll, drängt sich Riester auf.
Sofortrente
Mittwoch, 13. Juli 2011Eine von mehreren Möglichkeiten, höhere Geldbeträge anzulegen, ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung als Sofortrente. Da die Versicherungen hierbei im Ergebnis das Langlebigkeitsrisiko des Kunden absichen, ist häufig ein Abschluss nur ab einem bestimmten Mindestalter möglich. Man sollte sich vor dem Abschluss gut überlegen, welche Form der Anlage gewünscht ist: Klassisch oder fondsgebunden. Falls fondsgebunden, mit oder ohne Garantien (die natürlich Geld kosten, dafür aber einen ruhigeren Schlaf in Zeiten von Finanzkrisen gewährleisten. Darüber hinaus sind auch Flexibilität während der Laufzeit (kann man kündigen, wenn ja, zu welchen Bedingungen) und Vererbbarkeit überaus wichtige Kriterien. Zum Aspekt der Sicherheit zählt im Übrigen nicht nur, inwieweit die Versicherung pleite gehen kann (was hierzulande als extrem unwahrscheinlich gelten muss), sondern auch, inwieweit die zugesagte Rente unter welchen Bedingungen auch gekürzt werden kann, z.B. infolge neuer Sterbetafeln. Da es nicht nur um Kleingeld geht und die Altersvorsorge insgesamt ein gleichermaßen wichtiges wie komplexes Thema ist, sollte man sich von unabhängiger Seite über Vor- und Nachteile sowie Chancen und Risiken beraten lassen.
Komplizierte Versicherungen
Dienstag, 14. Juni 2011Manche Versicherungen sind, ganz platt ausgedrückt, einfach. Andere sind kompliziert. Einfach stellt sich insbesondere eine Lebensversicherung dar, allerdings nur in ihrer Ausgestaltung als Risiko-Lebensversicherung. Diese sichert das Todesfallrisiko ab, nicht mehr und nicht weniger. Zum Einsatz kommt sie insbesondere dann, wenn Verbindlichkeiten innerhalb einer Familie bestehen, die im Falle eines vorzeitigen Ablebens eines der Angehörigen zu einer Überschuldung des Nachlasses führen würden. Klassisches Beispiel ist die Darlehensaufnahme im Zusammenhang mit einer Immobilie. Häufig wird hierbei die Absicherung durch die Lebensversicherung an den planmäßigen Verlauf der Baufinanzierung angepasst, um keine Unterdeckung entstehen zu lassen, sich andererseits aber möglichst kostengünstig zu versichern.
Weitaus komplizierter ist die Absicherung gegen das Risiko eines vorzeitigen Verlusts der Arbeitsfähigkeit. Zwar wird der Schutz vor Eintreten einer Berufsunfähigkeit sowohl von Versicherungswirtschaft als auch von Verbraucherschutzorganisationen als sehr wichtig angesehen, jedoch lässt sich feststellen, dass es wie bei kaum einer anderen Versicherungsgattung, immens wichtig ist, sich im Vorfeld eingehend durch einen Vergleich der angebotenen Policen zu informieren, da die Qualitätsunterschiede wie auch die preislichen Differenzen beträchtlich sind. Selbst wenn man keinen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz aufgrund von vorbelastetem Gesundheitszustand zu bezahlbaren Konditionen erhält, kann eine Absicherung gegen das Risiko, aufgrund von schweren Krankheiten seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, eine Alternative darstellen. Eine sogenannte Dread Disease Versicherung leistet anstelle einer Rente eine Einmalzahlung, um im Schadensfalle hieraus beispielsweise einen laufenden Kredit zur künftigen Entlastung des Budgets ablösen zu können.
Vermögen verwalten
Mittwoch, 25. Mai 2011Wer sein Vermögen hegen und pflegen möchte, aber noch an seiner ersten Million arbeitet bzw. den Weg zu einem direkten Vermögensverwalter scheut, weil ihm dies zu unsicher und gegebenenfalls auch zu intransparent ist und möglicherweise auch Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der anvertrauten Gelder oder einer kostengünstigen Lösung bestehen, kann sich auch mit Hilfe von Fonds der gewünschten Dienstleistung bedienen. Bei Vermittlung durch spezialisierte unabhängige Finanzdienstleister lässt sich zudem häufig ein Fonds Rabatt aushandeln, im Idealfall kann man auch gute Fonds ohne Ausgabeaufschlag erwerben. Insbesondere als Alternative zu einer klassischen Vermögensverwaltung geeignet sind sogenannte gemischte Fonds, der Einfachheit halber auch als Mischfonds bezeichnet.
Diese gemischten Fonds sind historisch betrachtet die älteste Form des Investmentfonds und wie alle offenen und zum öffentlichen Vertrieb auch für Privatanleger zugelassenen Fonds dadurch gekennzeichnet, dass sie das Kapital verschiedener, in der Regel sehr vieler Anleger aufnehmen und entsprechend den Statuten in zahlreiche Wertpapiere, in diesem Fall auch unterschiedlicher Anlageklassen, investieren. Die Anteilseigner erwerben jeweils gemeinschaftliches Bruchteilseigentum an den Vermögensgegenständen. Fonds im Allgemeinen und Mischfonds im Besonderen sind als Sondervermögen konzipiert, fallen somit im ohnehin äußerst unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft nicht in die Insolvenzmasse. Die Vermögenswerte insgesamt und damit auch die Bestände der einzelnen Anleger sind aus diesem Grund vor dem Zugriff durch Dritte geschützt. Gemischte Fonds investieren grundsätzlich in Wertpapiere unterschiedlicher Anlageklassen wie beispielsweise in Aktien, Anleihen, Immobilien oder auch Rohstoffe. Sie finden sich auch als Bestandteil diverser Fondspolicen, da auch Versicherungen die Vorzüge guter Mischfonds als Bereicherung in ihren Portefeuilles zu schätzen wissen.
BUZ
Montag, 16. Mai 2011BUZ ist die Abkürzung für Berufsunfähigkeitszusatz(versicherung). Hierbei wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung an eine Hauptversicherung, auch Trägerversicherung genannt, gekoppelt. Bei dieser Trägerversicherung handelt es sich häufig um eine Risiko-Lebensversicherung, die ansonsten häufig in Zusammenhang mit der Absicherung einer Baufinanzierung eingesetzt wird. Auch eine Basisrentenversicherung, auch Rürup-Rente genannt, kommt als Hauptversicherung häufiger vor. Diese Variante der Anbindung an eine Rürup-Rente, eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, kann dazu führen, dass die Beiträge zur BU steuerlich geltend gemacht werden können. Im Gegenzug wären dann allerdings Leistungen in Form einer Berufsunfähigkeitsrente in höherem Maße steuerpflichtig als bei einer singulären Berufsunfähigkeitsversicherung.
Da kein gesetzlicher Schutz (mehr) für ab 1961 Geborene besteht, muss man sich um einen angemessenen Schutz vor dem Verlust der Arbeitskraft selbstständig kümmern. Zu beachten bei einer BU oder BUZ ist allerdings, dass die qualitativen und preislichen Unterschiede der angebotenen Versicherungen erheblich, wenn nicht sogar gravierend sind. Wesentliche Einflussfaktoren auf die Versicherungsprämie einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand unter besonderer Berücksichtigung von Vorerkrankungen, die Berufsgruppe bzw. die Art der ausgeübten beruflichen Tätigkeit und insbesondere das Alter des Versicherten zum Ende der Vertragslaufzeit.