Die Riester-Rente wurde seitens des Gesetzgebers eingeführt, um den Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, staatlich reguliert und gefördert die vorgenommenen Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung kompensieren zu können. Anreiz hierfür ist die staatliche Förderung, die man entweder als Mitnahmeeffekt betrachten kann, wie es durch einige Produktanbieter propagiert wird, oder aber als zielgerichteten Einsatz für einen höheren Lebensstandard vor dem Hintergrund eines abgesenkten Rentenniveaus in Verbindung mit einer statistisch höheren Lebenserwartung bei einer unklaren, tendenziell wohl längeren Lebensarbeitszeit auffassen kann und zusätzlich zu bereits bestehenden Vorsorgeformen, mit oder ohne staatliche Förderung, nutzen kann. Ursprünglich waren nur Versicherungen als Produktanbieter zugelassen. Der Kreis der zulässigen und zertifizierten Produkte wurde jedoch stetig erweitert.
Was die Förderung betrifft, ist diese abhängig von den persönlichen individuellen Verhältnissen hinsichtlich beruflicher Stellung und Familienstand. Einkommensgrenzen gelten allerdings nicht. Wer gefördert wird, bei dem ist es unerheblich, welche Form der Riester-Rente er sich aussucht. Die Höhe der Förderung ist überall identisch, egal ob Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan oder Eigenheimrente die Altersvorsorge aufpäppeln sollen. Bei der Eigenheimrente, besser bekannt als Wohn-Riester ist besonders interessant, dass hierbei kein direkter Vermögensaufbau stattfindet, der im Alter eine zusätzliche Rente generieren würde, sondern die private Immobilie als Instrument der privaten Altersvorsorge direkt gefördert wird. Dies funktioniert dadurch, dass die Zulagen im Rahmen der staatlichen Riester-Förderung als Sondertilgung in die für die Baufinanzierung aufgenommen Darlehen einfließen, was zu einer schnelleren Entschuldung führt.
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Riester-Förderung nutzen
Mittwoch, 4. April 2012Lohnende Vorsorge
Montag, 12. März 2012Betriebliche Altersvorsorge ist eine lohnende Form der Vorsorge. Hierdurch erwirtschaften Arbeitnehmer eine lebenslange Zusatzrente als Ergänzung zu den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, egal ob von Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder gemeinsam getragen, werden durch staatliche Fördermaßnahmen begünstigt: Gemäß § 3 Nr. 63 EStG ist die betriebliche Altersversorgung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) sowohl steuerfrei als auch sozialversicherungsfrei. Der Arbeitnehmer spart also aus dem Brutto statt aus dem Netto, was auf längere Sicht einen erheblichen Vorteil durch den sich ergebenden Zinseszinseffekt mit sich bringt.
Das angesparte Kapital unterliegt der Unantastbarkeit. Es bestehen sowohl hinsichtlich des ALG-II-Bezugs (Hartz IV) als auch bei einem Pflegefall eines unterhaltsberechtigten Familienangehörigen keine staatlichen Zugriffsmöglichkeiten. Allerdings kann man das angesparte Kapital zwischenzeitlich auch nicht als Sicherheit für einen aufgenommenen Kredit oder eine Immobilienfinanzierung verwenden.
Die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge sind zum Ende der Ansparphase– anders als die Anwartschaften bzw. Vermögen der sogenannten ersten Vorsorgeschicht (Gesetzliche Rente und Rürup-Rente) – kapitalisierbar; eine Entnahme von bis zu 30 Prozent des angesparten Vermögens ist, genau wie beim Pendant der zweiten Schicht, der Riester-Rente, bei Rentenbeginn entnehmbar. Bei der am weitesten verbreiteten Form der bAV, der Direktversicherung, lassen sich durch einen Konditionsvergleich am ehesten gute und kostengünstige Versicherungen herausfiltern. Das letzte Wort, über welchen Anbieter der Vertrag abgeschlossen wird, hat jedoch der Arbeitgeber.
Pause bei Riester
Mittwoch, 14. Dezember 2011Wer sich als Minijobber mit knappem Budget die Aufstockung der Rentenversicherungsbeträge nicht leisten möchte oder nicht jobbt oder ALG II empfängt, kann einen bestehenden, aus Zeiten der (vollen) Berufstätigkeit stammenden Riester-Vertrag entweder ruhen lassen oder die Zahlungen auf den jeweiligen Mindestbeitrag reduzieren. Beiträge in Zeiten, in denen man keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung errichtet (dies ist seit 2011 auch bei ALG-II-Empfängern der Fall), werden ansonsten behandelt wie Beiträge zu privaten Versicherungen (Lebens- oder Rentenversicherung). Die Riester-Förderung erhält man, wenn man selbst keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung errichtet, nur dann, wenn man mit einem selbst riesternden Ehegatten aufwarten kann. Bereits bestehendes Guthaben auf Riester-Verträgen bleibt weiterhin geschützt und steht für die Altersvorsorge zur Verfügung.
Riester-Rente mit Fonds
Mittwoch, 9. November 2011Bei der Riester-Rente bestehen zwei Möglichkeiten, in Investmentfonds zu investieren. Zum einen besteht die Möglichkeit, in eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung zu investieren. Zum anderen, und dies ist in aller Regel die kostengünstigere Möglichkeit, lassen sich sogenannte Riester-Fonds ansparen. Unter Riester-Fonds versteht man diejenige Variante der Riester-Rente, bei der der Anleger seine Beiträge in einen oder mehrere Investmentfonds investiert. Es handelt sich somit um einen Fondssparplan, der aufgrund der Zertifizierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht berechtigt ist, die staatliche Riester-Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen zu empfangen. Darüber hinaus berechtigen die Beiträge zu einer als Fondssparplan ausgestalteten Riester-Rente ebenso wie bei Riester-Rentenversicherungen, Riester-Banksparplänen und bei der Eigenheimrente (Wohn-Riester) zum Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuerveranlagung.
Gemeinhin wird davon ausgegangen, dass über einen Riester-Fondssparplan grundsätzlich die Möglichkeit besteht, die höchste Rendite und damit eine möglichst hohe Rente zu erzielen aufgrund des in den jeweiligen Fonds oftmals hohen Aktienanteils. Bei starken Schwankungen realisiert der Anleger, wie bei konventionellen, also nicht staatlich geförderten Fondssparplänen, einen durchschnittlich günstigeren Einstiegskurs im Vergleich zu einer Einmalanlage.
Riester-Fondssparpläne sind grundsätzlich seitens der Anbieter etwas flexibler ausgestaltet, was unregelmäßige Zuzahlungen zusätzlich zum i.d.R. monatlichen Regelbeitrag betrifft. Hinsichtlich der Höhe der staatlichen Förderung bestehen keinerlei Unterschiede zwischen Riester-Fonds und den anderen Varianten der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Ebenso besteht bei einem planmäßigen Vertragsverlauf, also abgesehen von vorzeitigen Verfügungen, in keinem Fall ein Verlustrisiko, da die Eigenbeiträge nebst Altersvorsorgezulagen zum Rentenbeginn garantiert sind.
Wohn-Riester hilft Zinsen sparen
Montag, 29. August 2011Man muss die Riester-Förderung nicht zwangsläufig zum direkten Vermögensaufbau nutzen. Man kann auch einen indirekten Vermögensaufbau mit Hilfe der staatlichen Förderung, bestehend aus Zulagen und Steuervorteilen, betreiben, indem man eine bestehende Immobilienfinanzierung für selbstgenutztes Wohneigentum schneller tilgt, die entsprechenden Verbindlichkeiten also zügiger tilgt. Wohn-Riester ist unter anderem deshalb immer beliebter geworden, weil die Rendite in Form des Sollzinssatzes der ersparten Zinsen nicht zu unterschätzen ist. Auch sind vielen Interessierten bei den klassischen Formen der Riester-Rente wie Versicherungen die Kosten zu hoch und zu intransparent, so dass sie bei der langfristigen Geldanlage lieber auf Fonds ohne Ausgabeaufschlag setzen. Dies hat bezogen auf die Geldanlage den Vorteil einer höheren Flexibilität, was Verfügungen und Auszahlungen angeht, da man nicht an die vergleichsweise strikten Regularien rund um die Riester-Rente gebunden ist. Auf die Höhe der Riester-Förderung hingegen hat es keinen Einfluss, welche Riester-Variante man wählt. Auch ist für die Höhe der Förderung unerheblich, welchen Anbieter man auswählt. Dass man sich bei der Auswahl unabhängig beraten lassen sollte, steht angesichts des sehr umfangreichen und unübersichtlichen Angebots indessen außer Frage.
Rentenerhöhung
Freitag, 15. Juli 2011Die Renten wurden zum 1.7. um 0,99 Prozent erhöht. Das ist gut. Auch gut ist, dass nach der jetzigen gestzlichen Regelung eine Kürzung der Altersrenten vom Tisch ist. Schlecht ist allerdings, dass künftig immer weniger von den 100 Prozent Rente, die sich Jahr für Jahr leicht erhöhen (können, sofern es keine Nullrunde gibt) auskömmlich oder überhaupt leben können, also nicht auf zusätzliche Hilfen oder Jobs angewiesen sind. An privater Altersvorsorge, frühzeitig und planmäßig, führt für praktisch alle Arbeitnehmer kein Weg vorbei. Beweisstück A ist die jährliche Rentenmitteilung, deren Zahlenwerk mit den entsprechenden Erläuterungen man sich auf der Zunge zergehen lassen sollte. Wie man sich selbst seine Rente erhöht, ist eigentlich zweitrangig. Je flexibler man bleiben möchte, desto eher kommen Fonds ohne Ausgabeaufschlag über Sparpläne in Betracht. Wenn eine möglichst hohe staatliche Förderung ausschlaggebend sein soll, drängt sich Riester auf.
Staat tilgt mit
Freitag, 3. Juni 2011Es muss nicht sein, dass man seine Baufinanzierung alleine abbezahlt. Man kann auch den Staat zur Unterstützung ins Boot holen. Dies betrifft zum Einen die klassischen Instrumente der staatlichen Wohneigentumsförderung, zum Anderen die sogenannte Eigenheimrente. Wohn-Riester, so die umgangssprachliche Bezeichnung für diese spezielle Variante der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, sorgt dafür, dass der Staat mithilft bei der Tilgung. Wer zum geförderten Personenkreis zählt, also alle Arbeitnehmer und Beamte, außerdem auch unter gewissen Voraussetzungen auch Selbstständige (Einzelheiten und Zweifelsfragen lassen sich beispielsweise bei einer Unternehmensberatung klären), für den ist Wohn-Riester ein Finanzierungsbaustein, der durch die Sondertilgungen in Form der Altersvorsorgezulagen dafür sorgt, dass die bestehenden Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit der Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums schneller abgetragen werden. Beliebt ist der Abschluss in der Praxis insbesondere in Zusammenhang mit der Regelung einer Anschlussfinanzierung bei bestehenden Darlehen, wenn es ohnehin um die weiteren Konditionen der Finanzierung insgesamt zu verhandeln gilt.
Neu rechnen
Donnerstag, 26. Mai 2011Bei der Vereinbarung einer Anschlussfinanzierung muss neu gerechnet werden. Zinssätze, Tilgungssätze und gegebenenfalls Laufzeit der neu abzuschließenden Festzinsvereinbarung sind die Parameter, die es bei der privaten Baufinanzierung zu regeln gilt.
Außerdem stellt sich die Frage, wie bei Bedarf künftig Sondertilgungen geleistet werden können. Eine interessante Option, dies quasi als Dauerauftrag mit Hilfe staatlicher Förderung zu bewerkstelligen, ist Wohn-Riester, eine spezielle Variante der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Hierüber sollte man sich bei einer unabhängigen Finanzberatung informieren, um prüfen zu lassen, mit welcher Förderung man im Einzelfall rechnen kann und wie sich diese auf die monatliche Belastung auswirkt.
Salz in der Suppe
Donnerstag, 19. Mai 2011Das Salz in der Suppe bei der Riester-Rente ist die Förderung als wesentlicher Renditetreiber. Ohne diese Förderung schließt man im Ergebnis eine konventionelle private Rentenversicherung ab, allerdings mit Beitragsgarantie und Unisex-Konditionen. Mitunter findet sich die Aussage, für Selbstständige sei die Rürup-Rente zu favorisieren. Dies mag dann zutreffend sein, wenn im Einzelfall keine Riester-Förderung aufgrund der rentenversicherungsrechtlichen Einstufung flösse. Ansonsten kann auch Riester als besonders attraktive Form der staatlich geförderten Altersvorsorge für Selbstständige eine lukrative Option darstellen. Ob und in welchem Ausmaß eine Förderung bei Abschluss einer Riester-Rente in Betracht kommt, können angehende Selbstständige unkompliziert im Rahmen der gesamten Planung ihrer Existenzgründung zusammen mit ihrem Existenzgründungscoach oder einer in Fragen rund um die einschlägigen Problematiken vertrauten Unternehmensberatung abklären.