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Immobilien
Jeder der eine Immobilie erwerben möchte, sollte sich genau überlegen, welcher Haustyp gewünscht wird. Mögliche Erwerbsformen sind beispielsweise das schlüsselfertige Bauen oder der Bauträgerkauf. Beim schlüsselfertigen Bauen wird auf einem vorhandenen Grundstück unter Zuhilfenahme eines Architekten oder einer Baufirma das gewünschte Bauwerk errichtet. Bei einigen Baugesellschaften zählen die Maler- und Teppicharbeiten meisten nicht zum schlüsselfertigen Hausbau. Diese Arbeiten werden daher durch die Bauherren häufig als Eigenleistungen erbracht. Das Gebäude ist dann fertig gestellt, wenn der Auftraggeber das Gebäude bezugsfertig errichtet hat und an den Erwerber übergeben kann.
Beim teilfertigen Bauen hingegen wird beispielsweise der Rohbau des Hauses durch die Baufirma erstellt und die verbleibenden Arbeiten am Haus werden durch die Bauherren selbst in Eigenleistungen durchgeführt. Häufig beauftragt der Bauherr auch Handwerksfirmen seiner Wahl, die die Restarbeiten als so genannte Fremdleistungen erledigen. Bei welchen Bautenstand genau das Haus übergeben werden soll, sollte vertraglich festgehalten werden, damit es nicht zu Unstimmigkeiten zwischen Baufirma und Bauherren kommt.
Die wohl bekanntesten Haustypen beim Erwerb einer Immobilie sind das Architektenhaus, das Bauträgerobjekt und das Fertighaus. Alle drei Haustypen sollen im Folgenden kurz beschrieben werden.
Beim Architektenhaus bekommen Sie vom Architekten ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten Haus entwickelt. Der Architekt übernimmt neben der eigentlichen Hausplanung meistens auch die komplette Bauüberwachung, wofür die Bauherren ein Architektenhonorar zahlen müssen. Die Höhe des Honorars hängt immer von der Bausumme ab. Grundsätzlich gilt: je höher die Bausumme, desto höher auch das Honorar für den Architekten. Da die Architekten bei sorgfältiger Kosten- und Qualitätskontrolle aber auch einiges an möglichen Kosten einsparen, ist das Honorar häufig auch gerechtfertigt.
Alle Vereinbarungen bezüglich des Hausbaues sollten mit dem Architekten in Schriftform niedergelegt werden, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Ebenso sollte genau definiert werden, welche Aufgaben der Architekt zu erledigen hat. Erstellt er beispielsweise nur die Planungsunterlagen oder kümmert er sich um den Bau vom Anfang bis zu Ende. Zudem sollte ein Architekt aus der näheren Umgebung gewählt werden, da nur so sichergestellt werden kann, dass der Architekt auch die Handwerksfirmen und Behörden vor Ort kennt. Musterverträge mit Architekten kann man beispielsweise bei der Architektenkammer anfordern. Der Architekt überprüft dann die Bebaubarkeit des Grundstückes, erstellt die erforderlichen Planungsunterlagen, erstellt den Bauantrag und holt die Baugenehmigung ein.
Das Bauträgerobjekt kommt insbesondere für die Immobilienerwerber in Frage, die kein Grundstück besitzen und das Grundstück mit Haus zusammen erwerben wollen. Vom Bauträgerobjekt wird also immer dann gesprochen, wenn das Grundstück und Haus aus einer Hand bzw. von einem Verkäufer kommen. Hierbei erteilen die Bauinteressenten der Baufirma einen Auftrag über die Errichtung eines bestimmten Objektes entsprechend Ihren Wünschen. Hierbei kann es sich z.B. um eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus handeln.
Bevor der Bau beginnt schließen Baufirma und Erwerber einen Bauträgervertrag. Im Vertrag wird genau definiert, welche Leistungen die Baufirma im Einzelnen erbringen muß. Alle Fragen und Unklarheiten sollten vor Unterzeichnung des Vertrages genau besprochen und geklärt sein. Die Zahlung der Raten an den Bauträger folgt dann gemäß Baufortschritt nach der Makler- und Bauträgerverordnung. Die Eigentümer erwerben das Objekt inkl. Grundstück zu einem Festpreis, wobei der Bauträger das Bauvorhaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung führt. Der Bauträgervertrag muß immer von einem Notar beurkundet werden. Der Bauträger vergibt sämtliche Arbeiten an Subunternehmer und Übergibt das Objekt, sobald es funktions- und bezugsfertig ist.
Wer keine Zeit zum Bauen hat und möglichst schnell mit dem Bau fertig sein möchte, der sollte sich für ein so genanntes Fertighaus entscheiden. Denn die Fertighäuser können von den Fertighausherstellern binnen weniger Tage aufgebaut werden. Auch Fertighausanbieter bauen alle Haustypen, wie beispielsweise ein freistehendes Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte. Fertighäuser werden entsprechenden den Wünschen und Vorstellungen der Bauherren in einer Halle vorgefertigt und schnellstmöglich ohne größere Verzögerungen auf dem Grundstück aufgebaut. In Musterhauszentren kann man die Häuser von diversen Anbietern begutachten und einsehen. Ebenso gibt es diverse Portale im Internet. Sollten Sie Ferienimmobilien im Ausland suchen, könnte Sie auch z.B. Immobilien in Kroatien interessieren.
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Jeder, der mit einem Immobilienbau oder Immobilienkauf startet sollte vorher über die Absicherung des Darlehens nachdenken. Einige erhalten jedoch aufgrund der Vorerkrankungen leider keine Risikolebensversicherung mehr. Hier kann in einigen kleinen Vorhaben auch eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen helfen. Diese Versicherungen sind jedoch bis maximal 25.000 Euro Versicherungssumme möglich.
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Blog-Roll-News: Total-Return-Fonds
Total-Return-Fonds sind eine spezielle Form von Rentenfonds. Sie zählen zu den Investmentfonds. Investmentfonds sind dadurch gekennzeichnet, dass sie das Kapital verschiedener, in der Regel sehr vieler Anleger aufnehmen und entsprechend den Statuten und Verkaufsprospekten in verschiedene Wertpapiere investieren. Die Anteilseigner erwerben gemeinschaftliches Bruchteilseigentum an den Vermögensgegenständen.
Total-Return-Fonds unterliegen in Deutschland der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie sind wie alle Investmentfonds als Sondervermögen konzipiert, fallen entsprechend im Falle der Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft nicht in die Insolvenzmasse. Die Vermögenswerte der Anleger sind mithin vor dem Zugriff Dritter geschützt. Die Verwahrung der Vermögenswerte erfolgt bei einer von der Investment- bzw. Kapitalanlage-gesellschaft unabhängigen Depotbank, die auch die Käufe und Verkäufe von Wertpapieren ausführt und die Übereinstimmung der Transaktionen mit den Regularien entsprechend den Statuten des Investmentfonds überwacht.
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